DORN
Dorn Lift

Dorn Lift GmbH Wartungsdienst

1. Der jährliche Wartungsdienst dient dem Zweck, die Arbeitsbühnen in betriebsbereitem Zustand zu erhalten oder in betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Wartungsintervalle sind, der Werksvorschrift entsprechend, den jeweiligen Einsatzbedingungen angepasst.

Aus unserer langjährigen Erfahrung haben wir festgestellt, dass die Arbeitsbühnen, welche regelmäßig einem Wartungsdienst unterzogen werden:
a) viel weniger Störungen während des laufenden Betriebes aufweisen und
b) die Betriebssicherheit wesentlich erhöht wird und
c) die Werterhaltung über Jahre hinaus sehr gut ist.

2. Im Sonder-Pauschalpreis für den Wartungsdienst sind alle erforderlichen Wartungsarbeiten nach festgelegtem Plan, Fahrtzeit, Fahrtkosten, eventuell anfallende Überstundenzuschläge und die anteiligen Auslösen und Übernächtigungskosten für den Service-Techniker enthalten.

3. Gesondert verrechnet werden alle Leistungen, die den festgelegten Wartungsdienst übersteigen, wie z. B. notwendige Reparaturen, verwendete Ersatzteile, Öle und Schmiermittel.

4. Die Durchführung des Wartungsdienstes erfolgt ohne Terminbindung. Der Termin wird von uns rechtzeitig bekanntgegeben. Die Arbeitsbühne ist dann am Betriebsstandort bereitzustellen. Wird die Arbeitsbühne nicht bereitgestellt, werden eventuell anfallende Fahrtkosten etc. in Rechnung gestellt.

5. Die Wartungs-Pauschale wird zu den zum Zeitpunkt der Vereinbarung bekannt-gegebenen und gültigen Kundendienstpreisen durchgeführt. Bei etwaigen Tariferhöhungen werden die Wartungspreise anteilig automatisch angeglichen.

Jeder Wartungsdienst erneuert sich automatisch um eine weitere Periode, wenn er nicht 30 Tage vor Ablauf von einem Partner schriftlich gekündigt wird.

Download Wartungsvereinbarung
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